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Energie-Projekt: 10,5 ha Brandenburg

Ihre Ackerflächen & Grünlandflächen & Konversionsflächen als Grundstückseigentümer & Kommune GRATIS veröffentlichen & bis zu 5.000 EUR/Hektar (ha)/ Jahr an Miete-Pacht erzielen.

Sie möchten Ihre Landflächen vermieten-verpachten?
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SCHRITT 1: Ihr Acker-Grünland oder Grundstück GRATIS als Grundstückseigentümer & Kommune veröffentlichen. Innerhalb von 48 STUNDEN setzen wir uns mit IHNEN telefonisch in Verbindung.

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SCHRITT 2: Wir ermitteln zwei annähernd gleich hohe Mietangebote durch unser zertifiziertes Partner-Netzwerk, welches maximal für Ihr Land in Kombination mit einem wirtschaftlichen Solarpark & Windpark realisierbar ist.

Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Sachsen

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SCHRITT 3: Sie zeichnen direkt mit uns oder mit unserer zertifizierten Partner-Firma Ihren Mietvertrag. Anschließend beginnt die Projektentwicklung bei Ihrer zuständigen Kommune.

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SCHRITT 4: Genehmigung des Projekts durch Ihre zuständige Kommune. Bau Ihres Solarparks oder Windparks und Zahlung Ihrer Miete-Pacht.

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Welche Flächen sind für einen Solarpark geeignet? Welche Voraussetzungen gelten für die Errichtung eines Solarparks auf meinem Ackerland-Grünland-See-Tagebausee gemäß (EEG)?

Hier finden Sie einen Überblick, welche Flächen sich für einen Solarpark eignen. Wir sind auf der Suche nach Freiflächen für die Errichtung von Solarparks in ganz Deutschland. Allerdings darf nicht auf jedem Grundstück auch letztendlich ein Solarpark errichtet werden. Für Freiflächen im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) kommen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland folgende Freiflächen in Betracht:

  1.  Landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten laut EEG (es kommt darauf an, in welchem Bundesland sich Ihre Freifläche befindet). z. B. (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz)
  2.  Entlang von Seitenstreifen längs von Autobahnen und Bahngleisen auf einer Breite von 200 Metern
  3.  Konversionsflächen aus militärischer, wirtschaftlicher und wohnungsbaulicher Nutzung oder früherer Verkehrswege (z. B. Abrissflächen, stillgelegte Militärflächen, oder Industriestandorte, welche aufgegeben wurden)
  4.  Wasserflächen ab 10 Hektar (ha) (z. B. wiederhergestellter Tagebausee oder Baggerseen)
  5.  Unbebaute Gewerbe und Industriegebiete oder alternativ auch versiegelte Flächen welche z. B. oft auch als Parkplatz zu finden sind.
  6.  Bauliche Anlagen (z. B. Deponien)
  7.  Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
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  1.  Landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten laut EEG (es kommt darauf an, in welchem Bundesland sich Ihre Freifläche befindet). z. B. (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz)
  2.  Entlang von Seitenstreifen längs von Autobahnen und Bahngleisen auf einer Breite von 200 Metern
  3.  Konversionsflächen aus militärischer, wirtschaftlicher und wohnungsbaulicher Nutzung oder früherer Verkehrswege (z. B. Abrissflächen, stillgelegte Militärflächen, oder Industriestandorte, welche aufgegeben wurden)
  4.  Wasserflächen ab 10 Hektar (ha) (z. B. wiederhergestellter Tagebausee oder Baggerseen)
  5.  Unbebaute Gewerbe und Industriegebiete oder alternativ auch versiegelte Flächen welche z. B. oft auch als Parkplatz zu finden sind.
  6.  Bauliche Anlagen (z. B. Deponien)
  7.  Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
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Für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz gilt die dementsprechende Freiflächenverordnung der Bundesländer. Mit dieser Verordnung nutzen die Bundesländer die Länderöffnungsklausel im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) von 2017. Diese Klausel gibt den Ländern die Hoheit, für große Solarparks – Freiflächenanlagen in Teilen die Auslegung selbst zu definieren. Somit können auch z. B. Acker und Grünlandflächen genutzt werden, welche sich in einem benachteiligtem Gebiet befindet. In der Regel sind benachteiligte Gebiete Ackerflächen in der Landwirtschaft, welche einen schwachen Ertrag ausweisen. In Zukunft werden diese Flächen aufgrund immer weiter steigenden Temperaturen und Erhöhung der Dürreperioden ansteigen. Sodass in Zukunft mehr ertragsschwache Flächen, für Solarparks zur Verfügung stehen.
 

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Welche Anforderungen muss mein Acker - Grünland - Land Grundstück vorweisen?

Hier finden Sie alle wichtigen Kriterien im Überblick. Diese Punkte sind zwingend notwendig, um Ihre Freiflächen verpachten zu können.
  1.  Mindestens 5 Hektar (ha) Land zur Verfügung stehen
  2.  Pachtzeit für 30 bzw. 40 Jahre möglich sein
  3.  Zustimmung Bebauungsplan & Baugenehmigung & Netzverträglichkeitsprüfung (EVU)
  4.  Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch in Abt. II. an. I. Rangstelle (Betriebsrecht) durchführbar sein
  5.  Installation des Solarparks auf Ihren Flächen
  6.  Auszahlung Ihrer Miete-Pacht.
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Sie möchten wissen wieviel Miete-Pacht Sie für Ihre Acker oder Grünlandflächen erhalten können?

SIE haben einen Acker oder Grünlandfläche, auf welche die Kriterien laut EEG – Vergütung nicht zutreffen? Gerne pachten wir auch Ihre Freiflächen ab 15 Hektar (ha) (z.B. Ihre landwirtschaftlichen Flächen, Acker, Grünland, Ackerland, Wasserflächen, See-Tagebausee oder Ihre Konversionsflächen) Gerne erstellen wir Ihnen Ihr kostenloses und unverbindliches Pachtangebot, wenn Sie Acker oder Grünlandflächen besitzen. Wir pachten auch Ihre Freiflächen ab 15 Hektar (ha)(z.B. Ihre landwirtschaftlichen Flächen, Acker, Grünland, Ackerland, Wasserflächen, See-Tagebausee oder Ihre Konversionsflächen) Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Ihr Pachtangebot an.

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Hier erhalten Sie einen Übersicht welche Miete-Pacht realisierbar ist.

Bayern Jährliche Pacht im Wert von 45.000 EUR Freifläche: 28 ha Anlagenleistung: 22,5 MWp

Sie möchten Ihr persönliches Miet-Pachtangebot erhalten?

Baden – Württemberg Jährliche Pacht im Wert von 96.000 EUR Freifläche: 35 ha Anlagenleistung: 25,6 MW

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Hessen Asbestdachsanierung im Wert von 120.000 EUR/30 Jahre Dachfläche: 6.000 m² Anlagenleistung: 749 kWp

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Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten im Überblick:

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Wie viel Geld können Sie mit der Vermietung und Verpachtung Ihrer Landflächen verdienen?

Sie können mit einem jährlichen Pachtzins – Mietzins je Hektar von 2.500 EUR bis 5.000 EUR rechnen.

Wie wird der Pachtzins-Mietzins berechnet und was hat Einfluss für die Berechnung meiner Pacht-Miete?

Der Pachtzins-Mietzins hängt unter anderem von folgenden Punkten ab. Standort und Region der Pachtfläche, Restriktionen z.B. Landschaftsschutzgebiet sowie die Entfernung zum nächsten Netzverknüpfungspunkt (EVU). Die Anlagengröße in Hektar (ha) und der Abnahmepreis für das Power Purchase Agreement (PPA) spielt ebenfalls eine Rolle.

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Wie lange ist die Laufzeit für meinen Pachtvertrag – Mietvertrag?

Die Laufzeit für Ihren Pachtvertrag – Mietvertrag beträgt mindestens 30 Jahre. Eine Verlängerungsoption um weitere 10 Jahre auf 40 Jahre wird in der Regel vereinbart.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren für einen Solarpark und ab wann gilt die Genehmigungszeit?

Die Genehmigungszeit gilt in der Regel ab Zeichnung des Pachtvertrags – Mietvertrags. Bis zur Baugenehmigung muss in der Regel mit 18 – 24 Monaten Bearbeitungszeit gerechnet werden.

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Mit wem zeichnen Sie den Pachtvertrag – Mietvertrag?

Den Pachtvertrag – Mietvertrag zeichnen Sie direkt mit uns Solarlandverpachten.de. Alternativ ist es auch möglich, dass der Pachtvertrag – Mietvertrag mit einer unserer zertifizierten Partner – Firma gezeichnet wird.

Ab wann erhalten ich meine Pacht – Miete?

In der Regel wird die Pacht – Miete nach Installation des Solarparks auf Ihren Landflächen vergütet. Alternativ ist teilweise eine Pacht – Miete auch schon ab Baubeginn des Solarparks möglich.

Entstehen für mich als Landeigentümer Kosten für die Projektplanung, bis für meine Landflächen eine Baugenehmigung vorliegt?

Für Sie als Landeigentümer entstehen keine Kosten für die Projektplanung. Das komplette Risiko für die Projektentwicklung tragen wir oder unsere Partner – Firmen.

Was passiert, wenn die Laufzeit des Pachtvertrags – Mietvertrags endet?

Nach der Grundlaufzeit von 30 Jahren wird mit dem Verpächter über eine weitere Verlängerungsoption um 10 Jahre gesprochen. Alternativ ist diese Verlängerungsoption teilweise schon Vertragsbestandteil im Pachtvertrag – Mietvertrag. Sollte keine Verlängerungsoption möglich werden, wird der Solarpark rückgebaut und die Ackerflächen – Grünlandflächen wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht.

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Wird meine Ackerfläche – Grünlandfläche für immer aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen, wenn ich Sie für einen Solarpark vermiete – verpachte?

Die Pachtverträge – Mietverträge haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu 40 Jahren. Nach dem Ende der Verträge werden die Ackerflächen – Grünlandflächen wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zurückgeführt. Viele landwirtschaftliche Flächen wurden sehr stark landwirtschaftlich genutzt, und haben somit eine große Chance, sich über den Zeitraum von bis zu 40 Jahren zu erholen.

Warum wird ein Pachtvertrag – Mietvertrag benötigt und was ist darin alles geregelt?

Ein Pachtvertrag – Mietvertrag wird benötigt, um die Vereinbarungen zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Landeigentümer – Grundstückseigentümer zu regeln. Darin enthalten ist z.B. die betroffenen Flurstücke, die Gemeinde, die Gemarkung, die Höhe des Pachtzins – Mietzins, die Laufzeit des Pachtvertrags – Mietvertrags, eine Rückbaubürgschaft für den Solarpark, die Betreiberversicherungen, sowie die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch in Abt. II. an I. Rangstelle. Diese wird zwingend benötigt, dass der Anlagenbetreiber und die finanzierende Bank eine Sicherheit für Betriebszeit hat.

Was hat es mit der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in Abt. II. an I. Rangstelle auf sich und was bedeutet eine Rangrücktrittserklärung durch die Bank bei einer vorhandenen Grundschuld auf meinen Landflächen?

Eine Dienstbarkeit in Abt. II. an I. Rangstelle wird für den Anlagenbetreiber und dessen finanzierende Bank eingetragen. Diese stellt sicher, dass der Solarpark über die Laufzeit von 30 bis 40 Jahren betrieben werden kann. Sollte ein Landeigentümer während des laufenden Pachtvertrags – Mietvertrags seine Landflächen verkaufen, ist der neue Landeigentümer verpflichtet, das Betriebsrecht für den Solarpark ebenfalls zu dulden und für den Anlagebetreiber und dessen finanzierende Bank einzutragen. Eine Rangrücktrittserklärung von Ihrer Bank ist immer dann erforderlich, wenn Grundschulden in Abt. III. eingetragen sind. Die Rangrücktrittserklärung können Sie direkt mit Ihrer Bank besprechen oder wir klären direkt mit Ihrer Bank die mögliche Option.

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Wer trägt die Kosten für die Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch für den Solarpark und wann wird diese wieder aus meinem Grundbuch gelöscht?

Die Kosten für die Eintragung der Dienstbarkeit in Abt. II. an I. Rangstelle trägt der Anlagenbetreiber. Eine Löschung der Dienstbarkeit erfolgt nach der Laufzeit des Pachtvertrags – Mietvertrags. Sollte in der Zischenzeit ein Anlagenverkauf bzw. einen Betreiberwechsel geben, wird der neue Betreiber ins Grundbuch eingetragen, sowie der bisherige Betreiber wird aus Ihrem Grundbuch gelöscht. Für Sie als Landeigentümer erstehen keine Kosten für die Eintragung oder Änderung bzw. Löschung einer Dienstbarkeit.

Kann für meine Landflächen – Ackerflächen – Grünlandflächen Erbschaftssteuer anfallen, wenn ich die Flächen für einen Solarpark verpachte – vermiete?

Landflächen für Solarparks sind sehr häufig landwirtschaftlich genutzte Flächen. Steuerrechtlich werden Sie von der Finanzverwaltung jedoch durch den Betrieb des Solarparks als Gewerbegebiet eingeordnet. Dies wirkt den geltenden Erbschafts – und Schenkungssteuern Regeln entgegen, welche in der Landwirtschaft genutzt werden, um den Betriebsübergang bei einem Generationenübergang zu erleichtern. Allerdings können Sie, durch eine prozentuale Beteiligung als Landverpächter am Solarpark, dieser Option entgegenwirken. Wir raten Ihnen, dies explizit mit Ihrem juristischen und steuerrechtlichen Berater zu besprechen.

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Was erhält die Kommune, wenn ich meine Landflächen für einen Solarpark verpachte – vermiete?

Laut § 6 EEG 2023 kann den betroffenen Kommunen – Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent je erzeugter kWh angeboten werden. Damit kann der Landwirt indirekt für einen positiven Beitrag bei seiner zuständigen Kommune – Gemeinde beitragen. Der Solarpark wird in der Regel als Betreibergesellschaft GmbH & Co. KG bei der zuständigen Kommune – Gemeinde betrieben. Somit erhält die Kommune ebenfalls die gesamte Gewerbesteuer für den Solarpark.

Was ist Agri – Photovoltaik, wie unterscheidet sich diese von einem konventionellen Solarpark und warum ist die Pacht – Miete deutlich geringer?

Darunter versteht man die Doppelnutzung der landwirtschaftlichen Flächen für den Ackerbau sowie für die Stromerzeugung durch einen Solarpark. Wobei die priorisierte Nutzung weiterhin die landwirtschaftliche Nutzung ist. Vertikale oder horizontal aufgeständerte Agri-Photovoltaik-Solarparks ermöglichen eine gemischte Nutzung auf derselben Fläche. Allerdings ist bei einer Agri-Photovoltaik die installierte Leistung in MWp je Hektar viel geringer als bei einem konventionellen Solarpark. Außerdem sind die Installationskosten aufgrund der hohen Aufständerung für die Doppelnutzung um einiges höher. Deshalb ist die Miete-Pacht bei einem konventionellen Solarpark immer höher als bei einer Agri-Photovoltaikanlage.

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